Sind Sie EU-DSGVO-konform?
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) trat bereits am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar ist sie ab dem 25. Mai 2018. Sie ersetzt die bisherigen Datenschutzrichtlinien der einzelnen Mitgliedsstaaten und wurde entwickelt, um die Datenschutzgesetze in ganz Europa zu harmonisieren. Das Ziel der EU-DSGVO ist es, den Schutz von persönlichen Daten, die in der EU verarbeitet werden zu gewährleisten. Insbesondere Unternehmen müssen ihre Datenschutzpraktiken anpassen, um dem neuen Gesetz nachzukommen und hohe Geldbußen zu vermeiden.
Ein umfassendes und gut strukturiertes Enterprise Mobility Management-Programm (EMM) wird ein wichtiger Bestandteil der Initiative zur Einhaltung der EU-DSGVO jedes Unternehmens sein. In diesem Dokument finden Unternehmen Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Richtlinien für mobilen Datenschutz und mobile Sicherheit sowie die Durchsetzungskonzepte bewerten können. Dieses Dokument stellt keine Rechtsberatung dar. Jedes Unternehmen muss sicherstellen, dass die Einführung einer EMM-Plattform sich in seine internen juristischen und Compliance-Rahmenbedingungen einfügt.