Allgemeine Vertragsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Standardsoftware und Hardware

Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen (Stand: Juli 2022) gelten ausschließlich im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

  1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

1.1.      Für den Verkauf und die Lieferung von Hardware und Standardsoftware oder sonstigen Waren (nachfolgend auch: „Ware“) von der anyplace IT GmbH an den Besteller gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der anyplace IT GmbH (nachfolgend: „Verkaufsbedingungen“).

1.2.      Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die anyplace IT GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die anyplace IT GmbH eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.

1.3.      3.    Individualvereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien maßgebend.

1.4.      Rechte, die der anyplace IT GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Verkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

  1. Vertragsschluss, Leistungsumfang

2.1.      Angebote und Kostenvoranschläge der anyplace IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind.

2.2.      Sofern ein verbindliches Angebot seitens der anyplace IT GmbH im Sinne der Ziffer 2.1 vorliegt, hält sich die anyplace IT GmbH vierzehn Tage an ihr Vertragsangebot gebunden. Im Übrigen geht das Vertragsangebot vom Besteller durch seine Bestellung aus.

2.3.      Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von der anyplace IT GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen der anyplace IT GmbH auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für die anyplace IT GmbH nicht verbindlich.

2.4.      Mit Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen der anyplace IT GmbH und dem Kunden ausdrücklich als Ansprechpartner benannten anderen Angestellten sind Angestellte der anyplace IT GmbH nicht befugt, für die anyplace IT GmbH Verträge abzuschließen, individuelle schriftliche oder mündliche Abreden zu treffen oder sonstige Zusagen zu geben; etwaige derartige Äußerungen oder die Entgegennahme von Äußerungen sind unbeachtlich und binden die anyplace IT GmbH nicht. Die gesetzlich zwingende Bestimmungen über die Anscheins- und Duldungsvollmacht bleiben hiervon unberührt.

2.5       Darstellungen, Leistungsangaben, Testprogramme sowie sonstige Beschreibungen der Hardware bzw. Standardsoftware aus den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich durch schriftliche oder elektronische Zusage als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Vereinbarung oder Garantie einer entsprechenden Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung dar.

2.6.      Die geschuldete Beschaffenheit der Ware wird abschließend in Bestellung und Auftragsbestätigung vereinbart. Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.

2.7       Für den Fall, dass mit dem Besteller die Sollbeschaffenheit der Hardware bzw. Software verbindlich vereinbart wurde, bleiben Änderungen durch die anyplace IT GmbH zulässig, soweit sie nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Im Falle der Unzumutbarkeit steht dem Besteller ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.8       Soweit nicht anders vereinbart sind zusätzliche Leistungen, wie die Installation der Standardsoftware, die Parametrisierung, individuelle Anpassungsleistungen und Schulungen beim Besteller nicht geschuldet.

  1. Lieferfrist, Lieferverzug

3.1       Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich durch die anyplace IT GmbH als verbindlich bezeichnet sind. Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferfristen bedarf der Schriftform. Der Lauf einer Lieferfrist beginnt nicht vor Erbringung etwaig erforderlicher Mitwirkungshandlungen des Bestellers und einer etwaig vereinbarten Vorkasse.

3.2       Lieferfristen, die eine Lieferung in physischer, verkörperter Form betreffen, sind eingehalten, sobald die anyplace IT GmbH die Ware am Lieferort zur Verfügung stellt; bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer  4.3 Satz 2 sobald die anyplace IT GmbH die Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergibt. Lieferfristen, die eine Lieferung in unverkörperter Form betreffen, sind eingehalten, sobald die anyplace IT GmbH die Standardsoftware zum Download bereitgestellt hat und den Besteller über die Abrufbarkeit informiert hat.

3.3       Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen bzw. Lieferterminen auf höhere Gewalt oder auf andere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die anyplace IT GmbH nicht vorhersehbare Umstände zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Als Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen (einschließlich Pandemien und Epidemien), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung. Die anyplace IT GmbH wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren. Im Falle einer Behinderung von mehr als 90 Tagen ist die anyplace IT GmbH zum Rücktritt berechtigt, eine etwaig gezahlte Vorauszahlung wird von der anyplace IT GmbH unverzüglich zurückerstattet.

3.4       Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung der anyplace IT GmbH, es sei denn die anyplace IT GmbH hat die nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung zu vertreten. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen und nicht von der anyplace IT GmbH zu vertretenen Selbstbelieferung ist diese berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die anyplace IT GmbH wird den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und mitteilen, ob die anyplace IT GmbH von seinem Recht auf Rücktritt Gebrauch macht. Im Falle eines Rücktritts wird die anyplace IT GmbH eine etwaig gezahlte Vorauszahlung unverzüglich zurückerstatten.

3.6       Wegen einer Verzögerung der Lieferung ist der Besteller nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Verzögerung von der anyplace IT GmbH zu vertreten ist.

  1. Art der Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug

4.1       Für den Umfang der Lieferung und den Beginn der Lieferfrist ist die schriftliche Auftragsbestätigung der anyplace IT GmbH maßgebend. Vom Besteller gewünschte Änderungen des Lieferumfangs und/ oder des Liefergegenstandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der anyplace IT GmbH.

4.2       Die Lieferung von Standardsoftware erfolgt nach Wahl der anyplace IT GmbH in physischer, verkörperter Form oder in unverkörperter Form; die Lieferung von Hardware in physischer, verkörperter Form

4.3       Für die Lieferung in verkörperter Form gilt das Folgende: Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ bzw. EXW gemäß Incoterms® 2020, 78573 Wurmlingen. Auf Verlangen und Kosten des Bestellers wird die Ware nach einem anderen Bestimmungsort versandt (nachfolgend: „Versendungskauf“). Sofern nicht anders vereinbart, ist die anyplace IT GmbH im Rahmen eines Versendungskaufs berechtigt, die Art der Versendung selbst zu bestimmen. Die anyplace IT GmbH wird die Ware auf Wunsch des Bestellers und dessen Kosten durch eine Transportversicherung gegen die von dem Besteller zu bezeichnenden Risiken versichern.

4.4       Für die Lieferung in unverkörperter Form, d.h. über das Internet via Download gilt das Folgende: Die Lieferung erfolgt auf Basis eines von der anyplace IT GmbH zur Verfügung gestellten Links, der Zugriff auf von dem jeweiligen Hersteller bereitgestellte Standardsoftware zum Download der entsprechenden Software gewährt. Der entsprechende Link sowie zugehörige Abrufinformationen und Zugangsdaten werden dem Besteller in Textform übermittelt.

4.5       Die anyplace IT GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern dies für den Besteller zumutbar ist.

4.6       Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Lieferung in physischer, verkörperter Form auf den Besteller über, sobald die anyplace IT GmbH die Ware am Lieferort gemäß Ziffer 4.3 Satz 1 zur Verfügung stellt; bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer  4.3 Satz 2, sobald die anyplace IT GmbH Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergibt. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die anyplace IT GmbH abweichend von Ziffer 4.3 Satz 2 im Einzelfall die Versendungskosten übernommen hat. Bei einer Lieferung in unverkörpterter Form gemäß Ziffer 4.4, sobald die anyplace IT GmbH die Standardsoftware zum Download bereitgestellt hat und den Besteller über die Abrufbarkeit entsprechend Ziffer 4.4 Satz 2 informiert hat.

4.7       Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung seitens der anyplace IT GmbH aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so ist die anyplace IT GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) wie folgt zu verlangen: pro Verzugstag 0,5 % des Nettopreises der gelieferten Waren, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettopreises der gelieferten Waren. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie der Nachweis keines bzw. eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1       Es gilt der vereinbarte Preis in Euro, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2       Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise „ab Werk“ bzw. EXW gemäß Incoterms® 2020, 78573 Wurmlingen ausschließlich Verpackung. Bei einem Versendungskauf gemäß 4.3 Satz 2 trägt der Besteller die Transportkosten sowie Kosten einer gegebenenfalls vom Besteller gewünschten Transportversicherung.

5.3       Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Kaufpreis zuzüglich möglicher Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt auf ein in der Rechnung angegebenes Konto der anyplace IT GmbH kostenfrei und ohne Abzug zu überweisen. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Eine Zahlung gilt in dem Zeitpunkt als erfolgt, wenn die anyplace IT GmbH über den Betrag verfügen kann.

5.4       Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die anyplace IT GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

5.5       Gegenansprüche des Bestellers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.6       Die anyplace IT GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von der anyplace IT GmbH durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Besteller die Bezahlung offener Forderungen der anyplace IT GmbH verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen der anyplace IT GmbH bestehen.

  1. Eigentumsvorbehalt

6.1       Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Besteller und der anyplace IT GmbH (gesicherte Forderungen) behält sich die  anyplace IT GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Besteller hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln.

6.2       Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Besteller hat die anyplace IT GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder sofern und soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgen.

6.3.      Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von der anyplace IT GmbH um mehr als 10%, wird die anyplace IT GmbH auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach Wahl der anyplace IT GmbH freigeben.

  1. Softwarenutzung

7.1       Soweit im Lieferumfang Standardsoftware anderer Hersteller enthalten ist, wird dem Besteller entsprechend den Bedingungen des jeweiligen Herstellers ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Standardsoftware einschließlich ihrer Dokumentation für die vereinbarte Art und Anzahl von lizenzierten Einheiten zu nutzen (Lizenz). Sie wird ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Verwendung übertragen. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Offenlegung oder Nutzung des Quellcodes, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.

7.2       Für Standardsoftware anderer Hersteller können andere Lizenzbedingungen gelten. Keinesfalls gewährt die anyplace IT GmbH für die Standardsoftware eines anderen Herstellers weitergehende Lizenzbedingungen als der Hersteller. Die anyplace IT GmbH wird dem Besteller die Möglichkeit verschaffen, von den Lizenzbedingungen des Herstellers Kenntnis zu erlangen

7.3       Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung. Ziffer 6.8 gilt entsprechend.

7.4       Die Vergabe von Unterlizenzen, die Vermietung sowie sonstige Formen der zeitlichen Überlassung an Dritte sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anyplace IT GmbH nicht zulässig.

7.5       Macht der Besteller von seinem Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte Gebrauch, stellt dieser sicher, dass

    • der Dritte sich zur Einhaltung dieser Verkaufsbedingungen und der darin eingeräumten Nutzungsrechte bzw. -beschränkungen derselben verpflichtet hat;
    • die Standardsoftware, Dongles, evtl. Seriennummern, die Dokumentation und sonstigen Materialien, die mit der Standardsoftware geliefert wurden, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen, als Ganzes vollständig unter Aufgabe der eigenen Nutzungsrechte an den Dritten übertragen worden sind;
    • der Besteller keine Kopien zurückbehalten hat;
    • die anyplace IT GmbH unter Angabe der betreffenden Seriennummern und Lizenzschlüssel der betreffenden Standardsoftware über die Weitergabe und den Dritten informiert wurde; und
    • bei der anyplace IT GmbH die Umschreibung der Seriennummern und Lizenzschlüssel auf den Dritten veranlasst wurde.

Mit der Übertragung erlöschen alle Nutzungsrechte des Bestellers an der Standardsoftware. Der Besteller weist der anyplace IT GmbH auf deren Verlangen die Einhaltung der Bedingungen gemäß dieser Ziffer 7.5 schriftlich nach.

7.6       Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang (§§ 69 a ff UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder vom Objektcode in den Quellcode umwandeln. Der Besteller verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne die vorherige ausdrücklich schriftliche Zustimmung der anyplace IT GmbH zu verändern.

7.7       Alle sonstigen Rechte an der Standardsoftware und den Dokumentationen, einschließlich der Kopien, verbleiben bei der anyplace IT GmbH bzw. beim Hersteller der Software.

7.8       Nach Installation einer neuen Version der Standardsoftware, die dem Besteller im Rahmen der Nacherfüllung oder Softwarepflege überlassen wird, entfallen die Nutzungsrechte an der vorherigen Version der Standardsoftware.

7.9       Jede Nutzung der Software, die über die Regelungen dieser Ziffer 7 sowie über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anyplace IT GmbH.

  1. Mitwirkungspflichten des Bestellers

Dem Besteller obliegt die ordnungsgemäße Datensicherung. Ferner hat der Besteller durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen für die bestimmungsgemäße Verwendung der Standardsoftware zu sorgen.

  1. Außerordentliche Kündigung des Nutzungsverhältnisses

9.1       Die anyplace IT GmbH kann die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Besteller mit einem erheblichen Teil der Kaufpreisforderung für einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten in Zahlungsverzug gerät oder in erheblicher Weise gegen die Lizenzbedingungen gemäß Ziffer 7 oder die Geheimhaltungspflichten gemäß Ziffer 14 dieser Verkaufsbedingungen verstößt und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung durch die anyplace IT GmbH nicht unverzüglich unterlässt. Weitergehende Ansprüche der anyplace IT GmbH aufgrund des Verstoßes bleiben unberührt.

9.2       Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Nutzungsverhältnisses nach der vorstehenden Ziffer 9.1 hat der Besteller die Standardsoftware samt Dokumentation im Original und sämtliche vorhandenen Kopien an die anyplace IT GmbH herauszugeben und gespeicherte Programme vollständig von seinen Servern bzw. Systemen zu löschen. Auf Verlangen der anyplace IT GmbH wird der Besteller die vollständige Löschung der Software schriftlich versichern.

  1. Mängelrechte

10.1    Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist, insbesondere die gelieferte Ware bei Erhalt unverzüglich überprüft und die anyplace IT GmbH offenkundige Mängel und Mängel, die bei einer solchen Prüfung erkennbar waren, unverzüglich schriftlich anzeigt. Versteckte Mängel hat der Besteller die anyplace IT GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich im Sinne von Satz 1 gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 8 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung der Eingang der Anzeige bei der anyplace IT GmbH maßgeblich ist. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung der anyplace IT GmbH für den Mangel ausgeschlossen. Der Besteller hat die Mängel bei ihrer Mitteilung an die anyplace IT GmbH schriftlich zu beschreiben.

10.2    Bei Mängeln der Ware ist die anyplace IT GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Sofern Gegenstand der Leistung die Überlassung von Standardsoftware ist, kann die anyplace IT GmbH ihre Pflicht zur Nacherfüllung auch dadurch erfüllen, dass die anyplace IT GmbH (i) eine aktualisierte bzw. fortgeschriebene Version der Software zur Verfügung stellt, oder (ii) indem die anyplace IT GmbH dem Besteller eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung stellt, sofern dies dem Besteller zumutbar ist und die vereinbarte Beschaffenheit hierdurch erhalten bleibt.

10.3    Mängelrechte bestehen nicht

    • bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit;
    • bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Lagerung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen;
    • bei Mängeln, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.
    • bei der Lieferung von Software, wenn der Fehler weder reproduzierbar noch nachweisbar ist.

10.4    Mängelrechte bestehen ferner nicht

    • wenn an der gelieferten Ware von fremder Seite oder durch Einbau von fremder Herkunft Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von der anyplace IT GmbH ausdrücklich beauftragt wurde;
    • wenn der Besteller die Beseitigung des Mangels durch fachlich nicht versierte Dritte durchführen lässt.

10.5    Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist die anyplace IT GmbH berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

10.6    Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten begründet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 10 entsprechend.

  1. Haftung

11.1    Die anyplace IT GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und die Haftung wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln.

11.2    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die anyplace IT GmbH vorbehaltlich Ziffer 11.1 nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller vertrauen darf. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von anyplace IT GmbH auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

11.3.  Soweit die Haftung der anyplace IT GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der anyplace IT GmbH.

  1. Rücktritt

12.1    Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die anyplace IT GmbH unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

12.2    Der Besteller hat die anyplace IT GmbH nach Erklärung des Rücktritts durch die anyplace IT GmbH unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann die anyplace IT GmbH die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten.

  1. Verjährung

Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Bestellers beträgt 12 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Verjährungsfrist beginnt ebenfalls mit Annahmeverzug des Bestellers. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt durch Nacherfüllung nicht erneut. In den Fällen gem. Ziffer 11.1 gilt stattdessen die gesetzliche Verjährung.

  1. Geheimhaltung

14.1    Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche ihm über die anyplace IT GmbH zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

14.2    Der Besteller wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

  1. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

15.1    Für die Rechtsbeziehungen des Bestellers zu der anyplace IT GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.2    Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist Rottweil (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht Tuttlingen in 78573 Wurmlingen). Die anyplace IT GmbH ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Bestellers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

  1. Schlussbestimmungen

16.1    Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Bestellers auf Dritte bedarf vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 7.4 der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anyplace IT GmbH.

16.2    Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Bestellers und der anyplace IT GmbH ist der Sitz der anyplace IT GmbH.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen

Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen (Stand: Juli 2022) gelten ausschließlich im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr mit Unternehmern sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

1. Geltung der Allgemeinen Vertragsbedingungen, Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen der anyplace IT GmbH (nachfolgend: „Servicebedingungen“) gelten für die Erbringung von Serviceleistungen wie die Installation, Wartung sowie Beratungsleistungen und Schulungen (nachfolgend auch: „Serviceleistungen“) zwischen der anyplace IT GmbH und dem Auftraggeber. 

1.2. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Serviceleistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkleistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren sein können. 

1.3. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Servicebedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die anyplace IT GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Servicebedingungen gelten auch dann, wenn die anyplace IT GmbH eine Leistung an den Auftraggeber in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos durchführt.

1.4. Individualvereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien maßgebend.

1.5. Rechte, die der anyplace IT GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Servicebedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

2. Vertragsschluss 

2.1. Die anyplace IT GmbH erstellt auf Anfrage des Auftraggebers ein Angebot für die angefragten Serviceleistungen. Angebote und Kostenvoranschläge der anyplace IT GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. 

2.2. Sofern ein verbindliches Angebot seitens der anyplace IT GmbH im Sinne der Ziffer 2.1 vorliegt, hält sich die anyplace IT GmbH vier Wochen an ihr Vertragsangebot gebunden. Im Übrigen geht das Vertragsangebot vom Auftraggeber durch seine Bestellung aus. 

2.3. Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von der anyplace IT GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen der anyplace IT GmbH auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Auftraggebers gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für die anyplace IT GmbH nicht verbindlich.

2.4. Mit Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen der anyplace IT GmbH und dem Kunden ausdrücklich als Ansprechpartner benannten anderen Angestellten sind Angestellte der anyplace IT GmbH nicht befugt, für die anyplace IT GmbH Verträge abzuschließen, individuelle schriftliche oder mündliche Abreden zu treffen oder sonstige Zusagen zu geben; etwaige derartige Äußerungen oder die Entgegennahme von Äußerungen sind unbeachtlich und binden die anyplace IT GmbH nicht. Die gesetzlich zwingenden Bestimmungen über die Anscheins- und Duldungsvollmacht bleiben hiervon unberührt. 

2.5. Die anyplace IT GmbH behält sich an sämtlichen Angebotsunterlagen alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Solche Unterlagen dürften Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Leistungsumfang, Änderung des Leistungsumfangs

3.1 Eine detaillierte Beschreibung von Inhalt und Umfang der von der anyplace IT GmbH zu erbringenden Serviceleistungen erfolgt in der jeweiligen Auftragsbestätigung und gegebenenfalls deren Anlagen.

3.2 Die anyplace IT GmbH entscheidet, welches Personal von der anyplace IT GmbH zur Erbringung der Serviceleistungen eingesetzt wird und behält sich deren jederzeitigen Austausch vor. Die anyplace IT GmbH ist ferner berechtigt, die Serviceleistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers dem nicht entgegenstehen. 

3.3 Änderungen der vertraglich vereinbarten Serviceleistungen bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Auftraggeber zumutbar sind. 

3.4 Sofern sich während der Durchführung der Serviceleistungen die Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer Änderung des vereinbarten Leistungsinhalts und/oder -umfangs herausstellt, wird die anyplace IT GmbH den Auftraggeber hierüber informieren. In diesem Fall teilt die anyplace IT GmbH dem Auftraggeber mit, welche Änderungen aus seiner Sicht gegenüber dem ursprünglichen Leistungsumfangs erforderlich sind. Verändern sich durch diese Änderungen die der anyplace IT GmbH durch die Vertragsdurchführung entstehenden Kosten, so ist sowohl die anyplace IT GmbH als auch der Auftraggeber berechtigt, eine entsprechende Änderung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

3.5 Sofern der Auftraggeber einen über den in der Auftragsbestätigung festgelegten Leistungsumfang hinausgehende Änderungen bzw. Erweiterungen wünscht, richtet der Auftraggeber sein Änderungswunsch in Textform an die anyplace IT GmbH. Die Änderung bzw. Erweiterung wird erst verbindlich, wenn die anyplace IT GmbH die Änderungsbestellung des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt hat. 

4. Leistungszeit, Verzögerung

4.1 Termine und Leistungsfristen (nachfolgend auch: „Leistungszeiten“) sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich durch die anyplace IT GmbH als verbindlicher Termin oder verbindliche Leistungsfrist bezeichnet sind. Die Vereinbarung von verbindlichen Leistungsterminen/-fristen bedarf der Schriftform. 

4.2 Erkennt die anyplace IT GmbH, dass die Einhaltung der Leistungszeit nicht möglich ist, wird die anyplace IT GmbH den Auftraggeber hierüber informieren. 

4.3 Die Einhaltung einer verbindlichen Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der übrigen Verpflichtungen des Auftraggebers, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 7 voraus. Falls die Serviceleistungen durch vom Auftraggeber zu vertretenden Ursachen verzögert werden, kann die anyplace IT GmbH dem Auftraggeber den zusätzlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Die Geltendmachung von Verzugsschäden von Seiten des Auftraggebers ist hiernach ausgeschlossen. 

4.4 Sofern die Serviceleistung eine Dienstleistung zum Gegenstand hat, sind verbindliche Leistungszeiten eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Serviceleistung beendet ist. Sofern die Serviceleistung eine Werkleistung zum Gegenstand hat, sind verbindliche Leistungszeiten eingehalten, wenn die vereinbarten Werkleistungen bis zu ihrem Ablauf vollständig erbracht wurden.

4.5 Ist die Nichteinhaltung einer Leistungszeit auf höhere Gewalt oder auf andere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die anyplace IT GmbH nicht vorhersehbare Umstände zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Leistungszeiten um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Als Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen (einschließlich Pandemien und Epidemien), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung. Die anyplace IT GmbH wird den Auftraggeber unverzüglich über die nicht rechtzeitige Leistung informieren. Im Falle einer Behinderung von mehr als 90 Tagen ist die anyplace IT GmbH zum Rücktritt berechtigt, eine etwaig gezahlte Vorauszahlung wird von der anyplace IT GmbH unverzüglich zurückerstattet. 

5. Vergütung

5.1 Es gilt der vereinbarte Preis in Euro, der sich aus der Auftragsbestätigung ergibt, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2 Sofern und soweit die Parteien für die Serviceleistungen einen Pauschalpreis vereinbart haben, wird durch den Pauschalpreis der in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsumfang abgegolten. Darüber hinausgehende Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen, soweit sie nicht durch die anyplace IT GmbH zu vertreten sind, einer gesonderten schriftlichen Vergütungsvereinbarung. 

5.3 Sofern und soweit die Parteien für die Serviceleistungen keinen Pauschalpreis vereinbaren, werden die Serviceleistungen nach der angefallenen Zeit (nachfolgend: „Arbeitsaufwand“) abgerechnet. 

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nicht etwas anders schriftlich vereinbart ist, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen.

6.2 Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die anyplace IT GmbH über den Betrag verfügen kann. 

6.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist die anyplace IT GmbH berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

6.4 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die anyplace IT GmbH berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. 

6.5 Gegenansprüche des Auftraggebers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung und zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.6 Die anyplace IT GmbH ist berechtigt, abweichend von Ziffer 6.1 noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von der anyplace IT GmbH durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Auftraggeber die Bezahlung offener Forderungen der anyplace IT GmbH verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen der anyplace IT GmbH bestehen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 

7.1 Der Auftraggeber hat die anyplace IT GmbH bei der Leistungserbringung nach besten Kräften auf seine Kosten zu unterstützen. 

7.2 Als Mitwirkungshandlungen gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich: 

  • die Sicherstellung, dass den von der anyplace IT GmbH eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu den Räumen und Rechnern gewährt wird, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist;
  • die Benennung eines Ansprechpartners sowie die unverzügliche Mitteilung bei Wechsel des Ansprechpartners und Benennung eines neuen Ansprechpartners; 
  • Bereitstellung eines qualifizierten Mitarbeiters, der im Betrieb des Auftraggebers mitwirkend zur Verfügung steht;
  • Zurverfügungstellung aller Informationen, Daten und Unterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung der Serviceleistungen durch die anyplace IT GmbH erforderlich sind; 
  • Zurverfügungstellung der notwendigen IT-Infrastruktur, sofern dies für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. 

8. Abnahme bei Werkleistungen

8.1 Sofern die Serviceleistung eine Werkleistung zum Gegenstand hat, sind die Serviceleistungen von dem Auftraggeber abzunehmen.  

8.2 Sobald die anyplace IT GmbH die vereinbarten Werkleistungen vollständig erbracht hat, stellt die anyplace IT GmbH die Werkleistungen zur Abnahme bereit und teilt dem Auftraggeber die Abnahmebereitschaft mit. Der Auftraggeber hat innerhalb von acht (8) Werktagen die Abnahmeprüfung durchzuführen. Das Abnahmeprotokoll hat die bei der Abnahmeprüfung festgestellten Mängel aufzuführen.

8.3 Wegen geringfügiger Mängel das der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. 

8.4 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistungen nicht innerhalb von 14 Tagen abnimmt, obwohl ein zur Abnahmeverweigerung berechtigender Mangel nicht vorliegt. 

8.5 Die anyplace IT GmbH ist berechtigt, eine Teilabnahme zu verlangen, sofern einzelne Serviceleistungen für sich selbst abnahmefähig sind. 

8.6 Mit der Abnahme der Werkleistung bzw. der Abnahmefiktion gemäß Ziffer 8.4 geht die Gefahr eines Untergangs oder der Verschlechterung der Werkleistung auf den Auftraggeber über. 

9. Gewährleistung 

9.1 Sofern die Serviceleistung eine Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB zum Gegenstand hat, haftet die anyplace IT GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Ordnungsgemäßheit der Leistung. 

9.2 Sofern die Serviceleistung eine Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB zum Gegenstand hat, leistet die anyplace IT GmbH Gewähr nach den nachfolgenden Bestimmungen: 

a. Bei Mängeln ist die anyplace IT GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware berechtigt. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass die anyplace IT GmbH dem Auftraggeber zunächst zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden oder zu umgehen.

b. Mängelrechte bestehen nicht 

  • bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit; 
  • bei Mängeln, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Verwendung, unsachgemäßer Lagerung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen;

c. Mängelrechte bestehen ferner nicht 

  • wenn von fremder Seite oder durch Einbau von fremder Herkunft Veränderungen vorgenommen werden, es sei denn, dass der Mangel nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Veränderung steht oder der Dritte von der anyplace IT GmbH ausdrücklich beauftragt wurde; 
  • wenn der Auftraggeber die Beseitigung des Mangels durch fachlich nicht versierte Dritte durchführen lässt. 

d. Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, ist die anyplace IT GmbH berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Auftraggeber ersetzt zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ihn kein Verschulden hinsichtlich der unberechtigten Mängelrüge trifft.

10. Haftung 

10.1 Die anyplace IT GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) und die Haftung wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln. 

10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die anyplace IT GmbH vorbehaltlich Ziffer 10.1 nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Bei Verletzung solcher Pflichten, Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung von anyplace IT GmbH auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

11. Kündigung / Rücktritt

11.1 Bei vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die anyplace IT GmbH unbeschadet sonstiger vertraglicher oder gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

11.2 Die anyplace IT GmbH ist ohne eine Nachfristsetzung ferner zur Kündigung bzw. zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt. 

11.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. 

12. Geheimhaltung

12.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm über die anyplace IT GmbH zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

12.2 Der Auftraggeber wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für ihn tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

13. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

13.1 Für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers zu der anyplace IT GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist Rottweil (für amtsgerichtliche Verfahren das Amtsgericht Tuttlingen in 78573 Wurmlingen). Die anyplace IT GmbH ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Auftraggebers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

14. Schlussbestimmungen 

14.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anyplace IT GmbH möglich.  

14.2 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftraggebers und der anyplace IT GmbH ist der Sitz der anyplace IT GmbH. 

Allgemeine Vertragsbedingungen für Schulungen und Trainings

Allgemeine Vertragsbedingungen für Schulungen und Trainings der anyplace IT GmbH, Obere Hauptstraße 64, 78573 Wurmlingen (Stand: Juli 2022)

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der anyplace IT GmbH und einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) über Schulungen und Trainings (nachfolgend zusammenfassend „Schulungen“), die von der anyplace IT GmbH angeboten werden.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ist eine natürliche oder juristische oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.3 Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die anyplace IT GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die anyplace IT GmbH eine Schulung in Kenntnis der entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos durchführt.

2. Art und Umfang der Leistung

2.1. Das Schulungsangebot der anyplace IT GmbH umfasst Inhouse-Schulungen und offene Seminare.

2.2. Inhouse-Schulungen sind Veranstaltungen in den Räumen des Kunden oder in Form einer Online-Schulung, die sich an einen bestimmten Teilnehmerkreis richten. Bei Inhouse-Schulungen stellt der Kunde die notwendige und geeignete Infrastruktur, insbesondere die Räumlichkeiten sowie die IT-Infrastruktur, zur Verfügung. Auf Nachfrage stellt die anyplace IT GmbH dem Kunden eine Liste über die notwendige Infrastruktur rechtzeitig zur Verfügung. Der Umfang der Leistung ergibt sich abschließend aus der Buchung und der Buchungsbestätigung.

2.3. Offene Schulungen sind Veranstaltungen, die in den Räumen der anyplace IT GmbH angeboten und durchgeführt werden und sich an einen unbestimmten Teilnehmerkreis richten. Die Leistung umfasst, soweit nicht anders angegeben, die Teilnahme an der Schulung, die Kursunterlagen, die Tagungsgetränke und die Pausenbewirtung und eine Teilnahmebestätigung. Offene Schulungen können auch in Form von Online-Schulungen angeboten und durchgeführt werden.

2.4. Kosten für Hotel, Anreise sowie Verpflegung der Teilnehmer sind nicht im Preis enthalten, es sei denn, diese werden ausdrücklich mit angeboten.

3. Anmeldung, Vertragsschluss

3.1. Die Präsentation bzw. Beschreibung von Schulungen auf der Homepage oder auf sonstigen Werbemitteln der anyplace IT GmbH stellt kein bindendes Angebot seitens der anyplace IT GmbH dar.

3.2. Schulungen müssen schriftlich oder per Textform vom Kunden gebucht werden. Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn sie von der anyplace IT GmbH durch eine schriftliche Buchungsbestätigung bestätigt wurde. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Buchungsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswidergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen der anyplace IT GmbH gilt nur als Zustimmung, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Buchungsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist sie für die anyplace IT GmbH nicht bindend.

3.3. Jeder Teilnehmer benötigt eine eigene Anmeldung. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Teilnehmer von einem Computer oder einem sonstigen Endgerät an einer Online-Schulung teilnehmen.

3.4. Für Inhouse-Schulungen stellt die anyplace IT GmbH dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot für eine Inhouse-Schulung zusammen. Angebote der anyplace IT GmbH haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ihnen steht als Verbraucher bei einer Buchung per Post, Fax oder E-Mail das nachfolgende Widerrufsrecht zu.

– Beginn der Widerrufsbelehrung –

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die Anmeldung zu einer Schulung oder zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie die Bestätigung zur Teilnahme an einer Schulung erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

anyplace IT GmbH
Obere Hauptstraße 64
78573 Wurmlingen
Telefon: +49 7461/96680-0
Telefax: +49 7461/7802600
E-Mail: info (at) anyplace-it.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis Sie bereits erhaltene Schulungsunterlagen zurück gesendet haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie diese Schulungsunterlagen zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben bereits erhaltene Seminarunterlagen unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns

anyplace IT GmbH
Obere Hauptstraße 64
78573 Wurmlingen

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Schulungsunterlagen vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Schulungsunterlagen.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Schulungsunterlagen nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit und Inhalte der Schulungsunterlagen nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Schulungen, die für Sie individuell konzipiert wurden.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig mit dem Zeitpunkt, an dem die Schulung beginnt, sollte dieser früher sein als das Ende der Widerrufsfrist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

5. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext und die Anmeldungsdaten werden von der anyplace IT GmbH gespeichert. Die Anmeldungsdaten, Widerrufsbelehrung und unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen senden wir Ihnen zu. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen können Sie auch jederzeit unter https://anyplace-it.de/agb// aufrufen.

6. Absage von Schulungen, Änderungsvorbehalt

6.1. Die anyplace IT GmbH behält sich vor, eine Schulung aus wichtigem Grund – insbesondere wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl oder im Falle höherer Gewalt – abzusagen. Als Ereignis höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen (einschließlich Pandemien und Epidemien), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

6.2. Ein Rücktrittsrecht steht der anyplace IT GmbH darüber hinaus bei einer Erkrankung des Referenten oder einem sonstigen unverschuldeten Ausfall des Referenten zu. Als unverschuldeter Ausfall des Referenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Referenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.

6.3. Das Rücktrittsrecht der anyplace IT GmbH ist im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl spätestens bis 7 Tage vor dem ersten geplanten Schulungstermin, in den sonstigen Fällen nur unverzüglich nach Kenntniserlangung von den zum Rücktritt berechtigenden Umstände auszuüben.

6.4. Sofern eine Schulung von Seiten der anyplace IT GmbH abgesagt wurde, werden die Teilnahmegebühren unverzüglich zurückerstattet, es sei denn, die Parteien einigen sich einvernehmlich auf einen Ausweichtermin. Weitere Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8 – ausgeschlossen.

6.5. Die anyplace IT GmbH behält sich vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische Änderungen vor oder während der Schulungsveranstaltung vorzunehmen, sofern und soweit diese deren Gesamtcharakter nicht wesentlich ändern und für den Kunden zumutbar sind. Dem Kunden stehen wegen einer unwesentlichen Änderung keine Rechte zu. Die anyplace IT GmbH ist auch berechtigt, vorgesehene Referenten durch Referenten gleicher Qualifikation zu ersetzen. Dies wird die anyplace IT GmbH dem Kunden so rechtzeitig wie möglich mitteilen.

6.6. Rücktrittserklärungen und Änderungsmitteilungen werden von der anyplace IT GmbH in Textform an eine vom Kunden benannte Kontaktmöglichkeit gesendet.

7. Stornierung/ Stornogebühren

Für Stornierungen seitens des Kunden gilt das Folgende:

7.1. Verträge über offene Schulungen können bis zum Beginn der Schulung storniert werden. Bei einer Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

  • Stornierung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: kostenlos
  • Stornierung bis 7 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühren
  • Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Schulungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühren

Die anyplace IT GmbH ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.

7.2. Verträge über Inhouse-Schulungen können bis zum Beginn der Schulung storniert werden. Bei einer Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:

  • Stornierung bis 21 Tage vor Schulungsbeginn: kostenlos
  • Stornierung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % der Schulungsvergütung
  • Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn: 100% der Schulungsvergütung

7.3. Erklärungen über Stornierungen bedürfen in jedem Fall der Textform. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung bei der anyplace IT GmbH maßgebend.

8. Haftung

8.1 Die anyplace IT GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die anyplace IT GmbH vorbehaltlich Ziffer 8.1 nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Bei Verletzung solcher Pflichten ist die Haftung von anyplace IT GmbH auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss.

8.3 Die Haftungserleichterung nach Ziffer 8.2 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der anyplace IT GmbH.

9. Schulungsunterlagen

9.1. Die ausgehändigten Schulungsunterlagen dürfen ohne Einwilligung der anyplace IT GmbH weder vor, während oder nach der Schulung vervielfältigt werden.

9.2. Die anyplace IT GmbH haftet – vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8 – nicht für den Inhalt der Veranstaltung und die Schulungsunterlagen.

10. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

10.1. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.

10.2. Die anyplace IT GmbH weist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1. Erfüllungsort für die Erbringung der Leistungen ist der jeweilige Veranstaltungsort.

11.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, einen juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der anyplace IT GmbH. Die anyplace IT GmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.